Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei umfasst in erster Linie sämtliche Bereiche des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Hierbei betreuen wir mittelständische Unternehmen ebenso wie Kleinbetriebe und Privatpersonen.

Die hierfür maßgeblichen Rechtsverhältnisse sind zum überwiegenden Teil in dem mehr als 100 Jahre alten Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt; darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe wichtiger Nebengesetze, so etwa im Gesellschaftsrecht, Handelsvertreterrecht, Versicherungsrecht und Wohnungseigentumsrecht, um nur einige Beispiele zu nennen.

In diesen Gebieten können wir auf eine langjährige Praxiserfahrung zurückgreifen, egal ob es um die Ausarbeitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Zusammenhänge geht oder um die schlichte Frage, wie man beispielsweise eine wertvolle Briefmarkensammlung wirksam vererbt.
In all diesen Bereichen erstreckt sich die Betreuung unserer Mandanten – je nach Aufgabenstellung – von der Überprüfung bereits existierender Vereinbarungen über die Erstellung neuer, auf den speziellen Fall zugeschnittener Verträge bis hin zur Durchsetzung und Beitreibung fälliger Ansprüche aus bestehenden Schuldverhältnissen.

Nachdem sich in den vergangenen Jahren gerade auch die Gerichts- und Vollstreckungskosten merklich erhöht haben, liegt unser Hauptaugenmerk dabei grundsätzlich auf einer außergerichtlichen Lösung bestehender Konflikte. Die in diesem Rahmen zum Teil durch das Bayerische Schlichtungsgesetz vorgeschriebenen Schlichtungsverfahren können bei uns ebenfalls durchgeführt werden. Ansprechpartner hierfür und zugelassene Gütestelle im Sinne dieses Gesetzes ist Herr RA Erich Zehender.

Gerade in sensiblen Bereichen wie beispielsweise dem Familienrecht, in dem das Wohl der Kinder stets ein wichtiger Faktor ist, bemühen wir uns um Lösungen im Sinne der Mediation, also um Regelungen, die auf dem größtmöglichen Einvernehmen der Beteiligten basieren.

Selbstverständlich gibt es aber auch Fälle, in denen ein sofortiges Handeln geboten und der Gegenpartei nur noch durch gerichtliche Anordnungen beizukommen ist. Auch derartige Fälle (zu denken ist hier beispielsweise an Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz, plötzlich erkennbare Ausführungsmangel auf einer Baustelle oder problematische nachbarrechtliche Beziehungen) erledigen wir für Sie kompetent und mit dem erforderlichen Nachdruck.

Ständige Fortbildung unseres gesamten Teams gewährleistet Ihnen einen hohen Qualitätsstandard sowohl bei unserer beratenden als auch bei unserer prozeßführenden Tätigkeit.

Auch für Probleme im strafrechtlichen Bereich (insbesondere Verkehrsdelikte einschließlich Ordnungswidrigkeitenverfahren) sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.